Mein Handy- oder Internetvertrag wird teurer: Kann ich in der Schweiz kündigen?
Ein eigenes Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen kennt das Fernmelderecht nicht; massgebend ist dein Vertrag. Praxis des Ombudsmanns: Während einer fixen Mindestvertragsdauer darf der Preis nicht steigen, unklare Änderungsklauseln verlangen ein Kündigungsrecht, und Änderungen sind mindestens 30 Tage vorher anzukündigen.
Ändert dein Anbieter während der Vertragslaufzeit den Preis oder die Bedingungen, darfst du eventuell ohne Gebühr kündigen. Das hängt davon ab, was dein Vertrag bereits zu Preisänderungen regelt, und von den Regeln in der Schweiz.
📜 Die Regeln in der Schweiz
Im Vertrag vorgesehene Preiserhöhungen
Manche AGB erlauben jährliche Teuerungsanpassungen pro Dienst ohne Kündigungsrecht. Der Ombudsmann hält diesen Ausschluss für problematisch und bei hoher Gesamtbelastung, etwa mit mehreren Diensten beim selben Anbieter, möglicherweise für unlauter nach Art. 8 UWG.
Die Details
- Eine Preiserhöhung muss klar und beziffert angekündigt werden. In einem veröffentlichten Fall nannte der Anbieter eine neue Gebühr ohne Betrag; laut Ombudsmann galt deshalb weiter der alte Preis. (cas.ombudscom.ch)
- Für die Grundversorgung legt der Bundesrat Preisobergrenzen fest, und die Konzessionärin muss Tarifänderungen mindestens 30 Tage vor Einführung dem BAKOM melden (Art. 22 FDV). (fedlex.data.admin.ch)
ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation
Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.
Angebote vergleichen
Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in der Schweiz haben wir nicht gefunden.
🪜 Schritt für Schritt
- Die Mitteilung genau lesenNotiere, ab wann die Änderung gilt und bis wann du reagieren kannst. Heb die Nachricht auf.
- Deinen Vertrag prüfenSieh nach, ob die Erhöhung schon im Vertrag vorgesehen ist, zum Beispiel als jährliche Anpassung an die Inflation.
- Entscheiden, ob du bleibstVergleiche Angebote. Wenn du kündigen darfst, kündige schriftlich, bevor die Frist abläuft.
- Beschweren, wenn Regeln nicht eingehalten wurdenWurdest du nicht richtig informiert oder verstößt die Erhöhung gegen deinen Vertrag, beschwer dich zuerst beim Anbieter und dann bei der Schlichtungsstelle.
📇 An wen du dich wenden kannst
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❓ Häufige Fragen
Ist eine Preiserhöhung wegen Inflation erlaubt?
Das kann sein, wenn der Vertrag sie klar vorsieht. Ob du dann kündigen darfst, steht in den Regeln für die Schweiz auf dieser Seite.
Wie früh muss der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigen?
Anbieter müssen dich meist informieren, bevor die Änderung in Kraft tritt. Wenn die Regeln in der Schweiz eine Frist vorsehen, steht sie auf dieser Seite.
Was, wenn ich die Frist zum Kündigen verpasst habe?
Dann gilt meist der neue Preis. Kündigen kannst du trotzdem zum Ende der Mindestlaufzeit oder mit der normalen Kündigungsfrist, wenn die Mindestlaufzeit schon vorbei ist.
📎 Quellen
- cas.ombudscom.ch →
- cas.ombudscom.ch →
- fedlex.data.admin.ch →
- de.ombudscom.ch →
- bakom.admin.ch →
- de.ombudscom.ch →
- bakom.admin.ch →
- konsumentenschutz.ch →
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