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Telefon & Internet · die Schweiz
Geprüft 2026-10-14

📈 Mein Handy- oder Internetvertrag wird teurer: Kann ich in der Schweiz kündigen?

Die kurze Antwort

Ein eigenes Kündigungsrecht bei Preiserhöhungen kennt das Fernmelderecht nicht; massgebend ist dein Vertrag. Praxis des Ombudsmanns: Während einer fixen Mindestvertragsdauer darf der Preis nicht steigen, unklare Änderungsklauseln verlangen ein Kündigungsrecht, und Änderungen sind mindestens 30 Tage vorher anzukündigen.

Ändert dein Anbieter während der Vertragslaufzeit den Preis oder die Bedingungen, darfst du eventuell ohne Gebühr kündigen. Das hängt davon ab, was dein Vertrag bereits zu Preisänderungen regelt, und von den Regeln in der Schweiz.

Offizielle Quelle: cas.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in der Schweiz

Im Vertrag vorgesehene Preiserhöhungen

Manche AGB erlauben jährliche Teuerungsanpassungen pro Dienst ohne Kündigungsrecht. Der Ombudsmann hält diesen Ausschluss für problematisch und bei hoher Gesamtbelastung, etwa mit mehreren Diensten beim selben Anbieter, möglicherweise für unlauter nach Art. 8 UWG.

Die Details

  • Eine Preiserhöhung muss klar und beziffert angekündigt werden. In einem veröffentlichten Fall nannte der Anbieter eine neue Gebühr ohne Betrag; laut Ombudsmann galt deshalb weiter der alte Preis. (cas.ombudscom.ch)
  • Für die Grundversorgung legt der Bundesrat Preisobergrenzen fest, und die Konzessionärin muss Tarifänderungen mindestens 30 Tage vor Einführung dem BAKOM melden (Art. 22 FDV). (fedlex.data.admin.ch)

ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation

Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

Angebote vergleichen

Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in der Schweiz haben wir nicht gefunden.

🪜 Schritt für Schritt

  1. Die Mitteilung genau lesenNotiere, ab wann die Änderung gilt und bis wann du reagieren kannst. Heb die Nachricht auf.
  2. Deinen Vertrag prüfenSieh nach, ob die Erhöhung schon im Vertrag vorgesehen ist, zum Beispiel als jährliche Anpassung an die Inflation.
  3. Entscheiden, ob du bleibstVergleiche Angebote. Wenn du kündigen darfst, kündige schriftlich, bevor die Frist abläuft.
  4. Beschweren, wenn Regeln nicht eingehalten wurdenWurdest du nicht richtig informiert oder verstößt die Erhöhung gegen deinen Vertrag, beschwer dich zuerst beim Anbieter und dann bei der Schlichtungsstelle.

📇 An wen du dich wenden kannst

ombudscom – Schlichtungsstelle TelekommunikationOffizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.📞 +41 31 310 11 77🔗 de.ombudscom.ch
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)Beaufsichtigt Telefon- und Internetanbieter und erklärt deine RechteFür Informationen und um einen Anbieter zu melden, der gegen die Regeln verstößt📞 +41 58 460 55 11🔗 www.bakom.admin.ch
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Unabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.konsumentenschutz.ch

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❓ Häufige Fragen

Ist eine Preiserhöhung wegen Inflation erlaubt?

Das kann sein, wenn der Vertrag sie klar vorsieht. Ob du dann kündigen darfst, steht in den Regeln für die Schweiz auf dieser Seite.

Wie früh muss der Anbieter eine Preiserhöhung ankündigen?

Anbieter müssen dich meist informieren, bevor die Änderung in Kraft tritt. Wenn die Regeln in der Schweiz eine Frist vorsehen, steht sie auf dieser Seite.

Was, wenn ich die Frist zum Kündigen verpasst habe?

Dann gilt meist der neue Preis. Kündigen kannst du trotzdem zum Ende der Mindestlaufzeit oder mit der normalen Kündigungsfrist, wenn die Mindestlaufzeit schon vorbei ist.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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