Wie wechsle ich meinen Telefon- oder Internetanbieter in der Schweiz?
Deine Nummer kannst du zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Die Portierung wickelt der neue Anbieter ab; du kannst ihn ermächtigen, deinen alten Vertrag zu kündigen und die Übertragung zu verlangen. Er kann den Wechsel auf den ersten Arbeitstag nach Ablauf deiner Kündigungsfrist verlangen.
Ein Anbieterwechsel ist vor allem Papierkram: Das Netz bleibt, wo es ist, es ändert sich nur die Firma, von der du den Dienst bekommst. Wer den Wechsel organisiert und wie lange der Dienst ausfallen darf, hängt von den Regeln in der Schweiz ab.
📜 Die Regeln in der Schweiz
Die Details
- Dein bisheriger Anbieter muss einen Portierungsantrag auch dann ausführen, wenn ihr im Streit seid, etwa wegen einer Rechnung. (bakom.admin.ch)
- Auf Anfrage muss dir dein Anbieter kostenlos die Angaben für den Wechsel geben, etwa die Leitungsnummer deines Glasfaser- (OTO-Nummer) oder DSL-Anschlusses und deine Zugangsdaten für seine Dienste (Art. 7 FDV). (bakom.admin.ch)
- Wer vor Ende der Mindestvertragsdauer kündigt, zahlt meist eine Kündigungsgebühr gemäss AGB. Nach Ansicht des Ombudsmanns sollte eine Pauschale pro rata berechnet werden, also nach bereits erfüllter Vertragsdauer. (de.ombudscom.ch)
ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation
Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Bundesbehörde für Beschwerden zum öffentlichen Fernmelderecht, etwa zu Grundversorgung, Notruf-Leitweglenkung, Mehrwertdiensten, Spam und freier Wahl des Anbieters. Stellt es Verstösse fest, kann es ein Aufsichtsverfahren eröffnen oder zum Beispiel eine Nummer widerrufen.
Angebote vergleichen
Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in der Schweiz haben wir nicht gefunden.
🪜 Schritt für Schritt
- Deinen aktuellen Vertrag prüfenSuch das Ende der Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und mögliche Gebühren bei vorzeitiger Kündigung heraus. Du findest sie in deiner Vertragszusammenfassung oder in deinem Kundenkonto.
- Angebote vergleichenAchte auf die Gesamtkosten über die ganze Laufzeit: Anschlussgebühr, Geräte und den Preis nach Ende einer Rabattphase.
- Beim neuen Anbieter abschließenGib an, ob du deine Rufnummer behalten willst. Frag den neuen Anbieter, ob er den Wechsel und die Kündigung deines alten Vertrags übernimmt.
- Geräte zurückgeben und Schlussrechnung prüfenSchick gemietete Geräte zurück, wenn du dazu aufgefordert wirst, heb den Nachweis auf und achte darauf, dass dir der alte Anbieter nichts mehr berechnet.
📇 An wen du dich wenden kannst
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❓ Häufige Fragen
Bin ich beim Anbieterwechsel ohne Telefon und Internet?
Am Wechseltag kann es eine kurze Unterbrechung geben. Frag beide Anbieter nach dem geplanten Termin und sieh dir die Regeln für die Schweiz auf dieser Seite an.
Kann ich vor Vertragsende wechseln?
Ja, aber solange die Mindestlaufzeit läuft, musst du eventuell eine Gebühr oder die restlichen Monatsgebühren zahlen. Wirf zuerst einen Blick in deine Vertragszusammenfassung.
Muss ich den alten Vertrag selbst kündigen?
Das hängt vom Dienst und von den Regeln in der Schweiz ab. Frag den neuen Anbieter und lass dir das Vertragsende schriftlich bestätigen.
📎 Quellen
- bakom.admin.ch →
- bakom.admin.ch →
- de.ombudscom.ch →
- de.ombudscom.ch →
- bakom.admin.ch →
- de.ombudscom.ch →
- bakom.admin.ch →
- konsumentenschutz.ch →
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