Telefon & InternetEN
Telefon & Internet · die Schweiz
Geprüft 2026-10-14

📅 Wie lange darf ein Handy- oder Internetvertrag in der Schweiz laufen, und wie kündige ich ihn?

Die kurze Antwort

Das Fernmelderecht kennt keine Höchstdauer für Mindestvertragslaufzeiten. Verträge binden oft für 12 oder 24 Monate und verlängern sich ohne rechtzeitige Kündigung meist um dieselbe Dauer. Die Kündigungsfrist steht im Vertrag oder in den AGB.

Telefon- und Internetverträge beginnen oft mit einer Mindestlaufzeit und laufen danach weiter. Wie lange diese erste Laufzeit dauern darf und mit welcher Frist du danach kündigen kannst, hängt von den Regeln in der Schweiz ab.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in der Schweiz

Die Details

  • Kündige schriftlich und eingeschrieben, damit du den Zeitpunkt beweisen kannst. Einige Anbieter akzeptieren Kündigungen nur per Telefon oder Chat. (de.ombudscom.ch)
  • Die Grundversorgungskonzessionärin darf die Erstellung oder Umrüstung eines Anschlusses verweigern, wenn du ihre Mindestvertragsdauer ablehnst. Beteiligst du dich an den Kosten, darf sie keine Mindestvertragsdauer verlangen (Art. 18 FDV). (fedlex.data.admin.ch)
  • Der Anbieter darf nur aus wichtigem Grund gemäss AGB vorzeitig kündigen. Ohne wichtigen Grund kann er nur auf das vereinbarte Vertragsende kündigen. (de.ombudscom.ch)

ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation

Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.

Offizielle Quelle: de.ombudscom.ch · Geprüft 2026-10-14

🪜 Schritt für Schritt

  1. Beginn und Laufzeit nachsehenIn deiner Vertragszusammenfassung oder deinem Kundenkonto siehst du, wann die Mindestlaufzeit endet oder ob sie schon vorbei ist.
  2. Kündigungsfrist prüfenNach der Mindestlaufzeit ist die Kündigungsfrist oft kurz. Die Regel für die Schweiz steht auf dieser Seite.
  3. Nachweisbar kündigenNutze die Online-Kündigung des Anbieters, eine E-Mail oder einen Brief und heb die Kündigungsbestätigung mit dem Enddatum auf.
  4. Geräte zurückgeben und letzte Rechnung prüfenSchick gemietete Geräte zurück, wenn du dazu aufgefordert wirst, und achte darauf, dass dir nach dem Vertragsende nichts mehr berechnet wird.

📇 An wen du dich wenden kannst

ombudscom – Schlichtungsstelle TelekommunikationOffizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.📞 +41 31 310 11 77🔗 de.ombudscom.ch
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)Beaufsichtigt Telefon- und Internetanbieter und erklärt deine RechteFür Informationen und um einen Anbieter zu melden, der gegen die Regeln verstößt📞 +41 58 460 55 11🔗 www.bakom.admin.ch
Stiftung für Konsumentenschutz (SKS)Unabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.konsumentenschutz.ch

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❓ Häufige Fragen

Kann ich vor Ende der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag aussteigen?

Meist nur, wenn du eine Gebühr oder die restlichen Monatsgebühren zahlst. In manchen Fällen, etwa wenn sich deine Vertragsbedingungen ändern, darfst du auch früher aussteigen.

Verlängert sich mein Vertrag automatisch?

Viele Verträge laufen nach der Mindestlaufzeit weiter. Ob der Anbieter dich vorher daran erinnern muss und wie du dann kündigen kannst, steht in den Regeln für die Schweiz auf dieser Seite.

Was ist mit einem Handy, das ich mit dem Vertrag gekauft habe?

Für ein Handy oder andere Geräte aus dem Vertrag zahlst du eventuell eigene Raten. Prüf, ob sie weiterlaufen, wenn du den Vertrag kündigst.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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