Ihre Rechte
Artikel 7: die Entschädigung
Die pauschalen Beträge — 250 €, 400 €, 600 € — wie die Entfernung sie bestimmt und die eine zulässige Kürzung.
RechtsgrundlageEU 261, Art. 7
Artikel 7 ist der Geldartikel. Er legt eine pauschale Zahlung pro Fluggast fest — unabhängig vom Ticketpreis — bei Annullierung, Nichtbeförderung und (über Sturgeon) langer Verspätung.
- 250 € — Flüge bis 1.500 km
- 400 € — Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie alle Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € — Flüge über 3.500 km zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Flughafen
Art. 7 Abs. 2 erlaubt der Airline, den Betrag zu halbieren, wenn sie Sie anderweitig befördert hat und die Ankunftsverspätung gering blieb (unter 2, 3 oder 4 Stunden je nach Stufe). Das ist die einzige zulässige Kürzung — eine Teilerstattung oder ein Gutschein ersetzt sie nicht.
Betrifft das Ihren Flug?Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren Anspruch — und fordern Sie selbst, kostenlos.
Meinen Flug prüfen