Ihre Rechte

Artikel 7: die Entschädigung

Die pauschalen Beträge — 250 €, 400 €, 600 € — wie die Entfernung sie bestimmt und die eine zulässige Kürzung.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 7

Artikel 7 ist der Geldartikel. Er legt eine pauschale Zahlung pro Fluggast fest — unabhängig vom Ticketpreis — bei Annullierung, Nichtbeförderung und (über Sturgeon) langer Verspätung.

  • 250 € — Flüge bis 1.500 km
  • 400 € — Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie alle Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € — Flüge über 3.500 km zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Flughafen

Art. 7 Abs. 2 erlaubt der Airline, den Betrag zu halbieren, wenn sie Sie anderweitig befördert hat und die Ankunftsverspätung gering blieb (unter 2, 3 oder 4 Stunden je nach Stufe). Das ist die einzige zulässige Kürzung — eine Teilerstattung oder ein Gutschein ersetzt sie nicht.

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