Artikel 5: Annullierung
Ihre Rechte bei einer Flugannullierung — und wie die Vorankündigungsfrist entscheidet, ob Geld geschuldet ist.
Wird ein Flug annulliert, gibt Ihnen Art. 5 dreierlei: wahlweise Erstattung oder anderweitige Beförderung (Art. 8), das Recht auf Betreuung während der Wartezeit (Art. 9) und — je nach Vorankündigung — eine pauschale Entschädigung (Art. 7).
Die Vorankündigungsregel
Keine Entschädigung ist fällig, wenn die Airline Sie 14 Tage oder mehr vor Abflug informiert hat. Innerhalb von 14 Tagen ist Entschädigung fällig, es sei denn, Ihnen wurde eine zumutbare Alternative nahe Ihren ursprünglichen Zeiten angeboten. Die Entschädigung entfällt auch, wenn die Airline außergewöhnliche Umstände nachweist — Erstattung und Betreuung bleiben jedoch bestehen.
Die Airline trägt die Beweislast sowohl dafür, dass sie Sie rechtzeitig informiert hat, als auch dafür, dass ein außergewöhnlicher Umstand unvermeidbar war.