Mein Telefon oder Internet funktioniert nicht: Bekomme ich in der Schweiz eine Entschädigung?
Eine automatische Entschädigung bei Störungen sieht das Fernmelderecht nicht vor; massgebend ist dein Vertrag. Praxis des Ombudsmanns: Nach wiederholten Ausfällen erhält der Anbieter eine Frist zur Behebung; dauern sie an, kannst du kostenlos kündigen. Probleme mit Grundversorgung oder Notruf-Leitweglenkung meldest du dem BAKOM.
Wenn deine Leitung gestört ist, muss dein Anbieter die Störung beheben. In manchen Ländern bekommst du eine Entschädigung, wenn eine Störung nicht rechtzeitig behoben wird; was in der Schweiz gilt und was das für Notrufe bedeutet, steht unten.
📜 Die Regeln in der Schweiz
Entschädigung
Ein Betrag ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Ombudsmann kann eine Rückerstattung oder Kulanzgutschrift für die Störung vorschlagen, aber keinen Schadenersatz; diesen musst du vor Gericht einklagen.
Notrufe
112, 117 (Polizei), 118 (Feuerwehr) und 144 (Sanität) sind von jedem Telefonanschluss aus gratis, und Anbieter müssen Notrufe gegenüber anderen Anrufen priorisieren (Art. 27–28a FDV).
Die Details
- In einem veröffentlichten Fall wurde ein Festnetz durch eine Mobilfunklösung mit schlechtem Empfang ersetzt. Der Ombudsmann sah die Grundversorgung nicht mehr gewährleistet, setzte dem Anbieter eine Frist und schlug die Rückerstattung der Gebühren für die Störungszeit vor. (cas.ombudscom.ch)
- Seit 1. März 2026 dürfen Mobilfunkbetreiber bei einem Stromausfall den Verkehr nur so weit wie nötig einschränken, zuerst datenintensive Unterhaltung. Notrufe, Telefondienst und Radio dürfen nicht eingeschränkt werden (Art. 94a FDV). (fedlex.data.admin.ch)
ombudscom – Schlichtungsstelle Telekommunikation
Offizielle Schlichtungsstelle Telekommunikation: vermittelt zwischen dir und deinem Anbieter, wenn deine Beschwerde beim Anbieter nichts gebracht hat. Behandlungsgebühr für dich: CHF 20. Telefonische Auskunft zum Verfahren werktags 10–13 Uhr.
Bundesamt für Kommunikation (BAKOM)
Bundesbehörde für Beschwerden zum öffentlichen Fernmelderecht, etwa zu Grundversorgung, Notruf-Leitweglenkung, Mehrwertdiensten, Spam und freier Wahl des Anbieters. Stellt es Verstösse fest, kann es ein Aufsichtsverfahren eröffnen oder zum Beispiel eine Nummer widerrufen.
🪜 Schritt für Schritt
- Die Störung sofort meldenMelde sie telefonisch oder online beim Störungsdienst deines Anbieters und notiere Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer.
- Alles festhaltenSchreib auf, wie lange der Ausfall dauert und was du in dieser Zeit nicht nutzen konntest.
- Entschädigung oder Erstattung verlangenWird die Störung nicht rechtzeitig behoben, verlange schriftlich die Entschädigung oder Preisminderung, die dir zusteht.
- Wenn nötig weitergehenLehnt der Anbieter ab, beschwer dich schriftlich und wende dich dann an die Schlichtungsstelle.
📇 An wen du dich wenden kannst
❓ Häufige Fragen
Kann ich bei einer Störung noch den Notruf wählen?
Notrufe vom Handy laufen meist über jedes verfügbare Netz. Kommt dein Handy nicht ins Netz, bitte jemanden in der Nähe, für dich anzurufen.
Gibt es auch für eine kurze Störung eine Entschädigung?
Meist nur für längere Störungen oder verpasste Reparaturtermine. Die Regel für die Schweiz, falls es eine gibt, steht auf dieser Seite.
Was, wenn die Störung immer wieder auftritt?
Wiederholte Störungen können dir das Recht auf einen niedrigeren Preis oder eine Kündigung geben. Frag die Regulierungsbehörde oder die Schlichtungsstelle.
📎 Quellen
- cas.ombudscom.ch →
- cas.ombudscom.ch →
- fedlex.data.admin.ch →
- de.ombudscom.ch →
- bakom.admin.ch →
- de.ombudscom.ch →
- bakom.admin.ch →
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