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Telefon & Internet · Deutschland
Geprüft 2026-10-14

🐢 Mein Internet ist langsamer als versprochen: Was kann ich in Deutschland tun?

Die kurze Antwort

Ist dein Internet erheblich, dauerhaft oder regelmäßig langsamer als vereinbart, darfst du das Entgelt anteilig mindern oder fristlos kündigen. Den Nachweis führst du mit der kostenlosen Messung der Bundesnetzagentur, im Festnetz und im Mobilfunk (§ 57 Abs. 4 TKG).

In deinem Vertrag stehen die Geschwindigkeiten, die dein Anbieter verspricht. Liegt die tatsächliche Geschwindigkeit deutlich und wiederholt darunter, kannst du eventuell weniger zahlen oder den Vertrag kündigen. Eine Messung mit dem offiziellen Tool, wo es eines gibt, ist der stärkste Nachweis.

Offizielle Quelle: bundesnetzagentur.de · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in Deutschland

Was du tun kannst

Mindere das Entgelt im Verhältnis zur Minderleistung oder kündige fristlos, wenn der Anbieter nicht abhilft. Leg das Messprotokoll vor; einigt ihr euch nicht, beantrage eine Schlichtung oder geh vor Gericht.

Die Details

  • Festnetz: Mach mit der Desktop-App der Breitbandmessung 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen, je zehn an drei Kalendertagen, mit mindestens einem Kalendertag Abstand zwischen den Messtagen. (bundesnetzagentur.de)
  • Minderleistung im Festnetz: An zwei von drei Messtagen erreichst du nie 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit, oder die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit wird nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht, oder an zwei von drei Tagen wird die Mindestgeschwindigkeit mindestens einmal unterschritten. (bundesnetzagentur.de)
  • Mobilfunk, seit 20. April 2026: bis zu 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen, an höchstens fünf Tagen und höchstens sechs pro Tag, mit der kostenlosen App „Nachweisverfahren Mobilfunk“. (bundesnetzagentur.de)
  • Minderleistung im Mobilfunk: An mindestens drei von fünf Messtagen erreichst du kein einziges Mal 25, 15 oder 10 Prozent der vereinbarten geschätzten Maximalgeschwindigkeit, je nach Haushaltsdichte in deinem Gebiet. (bundesnetzagentur.de)
  • Mach Minderung oder Kündigung direkt beim Anbieter mit dem Messprotokoll geltend; im Mobilfunk sollte es nicht älter als vier Wochen sein. Die Höhe regelt das Gesetz nicht, und die Bundesnetzagentur setzt sie nicht durch. (bundesnetzagentur.de)

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

Kostenlose offizielle Messung: Desktop-App fürs Festnetz und Mobilfunk-App; die Messkampagne liefert dir das Protokoll, das die Minderleistung nachweist.

Offizielle Quelle: bundesnetzagentur.de · Geprüft 2026-10-14

Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur

Schlichtet, wenn du eine geringere Geschwindigkeit belegen kannst, der Anbieter aber Minderung oder außerordentliche Kündigung ablehnt.

Offizielle Quelle: bundesnetzagentur.de · Geprüft 2026-10-14

Offizieller Speedtest offiziell

Breitbandmessung der Bundesnetzagentur

Die Messkampagne mit der Desktop-App (Festnetz) oder der App „Nachweisverfahren Mobilfunk“ ist das verbindliche Nachweisverfahren der Bundesnetzagentur. Mit dem Messprotokoll weist du deinem Anbieter das zu langsame Internet nach.

Offizielle Quelle: bundesnetzagentur.de · Geprüft 2026-10-14

🪜 Schritt für Schritt

  1. Zugesagte Geschwindigkeiten nachsehenDeine Vertragszusammenfassung nennt die Geschwindigkeiten, oft als maximale, normalerweise zur Verfügung stehende und minimale Geschwindigkeit.
  2. Richtig messenMiss per LAN-Kabel statt über WLAN, trenn andere Geräte vom Netz und miss mehrmals an verschiedenen Tagen, wenn möglich mit dem offiziellen Tool.
  3. Beim Anbieter meldenSchick ihm die Messergebnisse, fordere ihn auf, das Problem zu beheben, und heb eine Kopie von allem auf, was du schickst und bekommst.
  4. Deine Rechte nutzenWird es nicht besser, verlange einen niedrigeren Preis oder eine vorzeitige Kündigung, und wende dich an die Schlichtungsstelle, wenn der Anbieter ablehnt.

📇 An wen du dich wenden kannst

Breitbandmessung der BundesnetzagenturKostenlose offizielle Messung: Desktop-App fürs Festnetz und Mobilfunk-App; die Messkampagne liefert dir das Protokoll, das die Minderleistung nachweist.🔗 www.breitbandmessung.de
Schlichtungsstelle Telekommunikation der BundesnetzagenturSchlichtet, wenn du eine geringere Geschwindigkeit belegen kannst, der Anbieter aber Minderung oder außerordentliche Kündigung ablehnt.🔗 www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html
BundesnetzagenturBeaufsichtigt Telefon- und Internetanbieter und erklärt deine RechteFür Informationen und um einen Anbieter zu melden, der gegen die Regeln verstößt📞 0228 14 15 16🔗 www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/start.html

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❓ Häufige Fragen

Zählt ein Speedtest per App?

Er zeigt dir, ob es ein Problem gibt. Als Nachweis zählt aber eine Messung nach den Vorgaben der Regulierungsbehörde oder deines Vertrags viel mehr.

Gilt das auch für mobiles Internet?

Im Mobilfunk schwankt die Geschwindigkeit je nach Ort und Netzauslastung, und oft gelten andere Regeln. Sieh dir die Regeln für Deutschland auf dieser Seite an.

Ist der Anbieter schuld, wenn mein WLAN langsam ist?

Nicht immer. Wände, Entfernung und alte Geräte bremsen das WLAN. Miss zuerst per Kabel.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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