Mein Telefon oder Internet funktioniert nicht: Bekomme ich in Deutschland eine Entschädigung?
Melde eine Störung deinem Anbieter: Er muss sie unverzüglich und kostenlos beheben, außer du hast sie verursacht. Schafft er das nicht innerhalb eines Kalendertages, muss er dich spätestens am Folgetag über Maßnahmen und voraussichtliche Behebung informieren (§ 58 TKG).
Wenn deine Leitung gestört ist, muss dein Anbieter die Störung beheben. In manchen Ländern bekommst du eine Entschädigung, wenn eine Störung nicht rechtzeitig behoben wird; was in Deutschland gilt und was das für Notrufe bedeutet, steht unten.
📜 Die Regeln in Deutschland
Entschädigung
Ist die Störung nach zwei Kalendertagen nicht behoben und der Dienst komplett ausgefallen, bekommst du am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts, danach 10 Euro oder 20 Prozent pro Tag, je nachdem was höher ist.
Notrufe
Notrufe unter 112 und 110 sind kostenlos. Anbieter müssen sie sofort und vorrangig zur örtlich zuständigen Notrufabfragestelle durchstellen und deine Rufnummer und deinen Standort übermitteln (§ 164 TKG).
Die Details
- Für einen versäumten Kundendienst- oder Installationstermin stehen dir 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu, je nachdem was höher ist, außer du hast das Versäumnis verursacht. (gesetze-im-internet.de)
- Keine Entschädigung, wenn du die Störung verursacht hast oder bei höherer Gewalt, gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen oder Anordnungen von Sicherheitsbehörden. Sie wird mit einer Minderung und weiterem Schadensersatz verrechnet. (gesetze-im-internet.de)
- Solange eine Minderung mit deinem Anbieter nicht geklärt ist, zahl deine Rechnungen unter Vorbehalt vollständig weiter: Offene Rechnungen können zu einer Sperre und Inkassokosten führen. (bundesnetzagentur.de)
Bundesnetzagentur – Kundenschutz Telekommunikation
Wende dich an sie, wenn dein Anbieter die Störung nicht behebt oder die gesetzliche Entschädigung nicht zahlt; Geldansprüche setzt sie selbst nicht durch.
Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur
Schlichtet, wenn eine Störung nicht unverzüglich behoben oder die gesetzliche Entschädigung nicht gezahlt wird.
🪜 Schritt für Schritt
- Die Störung sofort meldenMelde sie telefonisch oder online beim Störungsdienst deines Anbieters und notiere Datum, Uhrzeit und Vorgangsnummer.
- Alles festhaltenSchreib auf, wie lange der Ausfall dauert und was du in dieser Zeit nicht nutzen konntest.
- Entschädigung oder Erstattung verlangenWird die Störung nicht rechtzeitig behoben, verlange schriftlich die Entschädigung oder Preisminderung, die dir zusteht.
- Wenn nötig weitergehenLehnt der Anbieter ab, beschwer dich schriftlich und wende dich dann an die Schlichtungsstelle.
📇 An wen du dich wenden kannst
❓ Häufige Fragen
Kann ich bei einer Störung noch den Notruf wählen?
Notrufe vom Handy laufen meist über jedes verfügbare Netz. Kommt dein Handy nicht ins Netz, bitte jemanden in der Nähe, für dich anzurufen.
Gibt es auch für eine kurze Störung eine Entschädigung?
Meist nur für längere Störungen oder verpasste Reparaturtermine. Die Regel für Deutschland, falls es eine gibt, steht auf dieser Seite.
Was, wenn die Störung immer wieder auftritt?
Wiederholte Störungen können dir das Recht auf einen niedrigeren Preis oder eine Kündigung geben. Frag die Regulierungsbehörde oder die Schlichtungsstelle.
📎 Quellen
- gesetze-im-internet.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
🧭 Stimmt das noch?
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