Telefon & InternetEN
Telefon & Internet · Deutschland
Geprüft 2026-10-14

🔄 Wie wechsle ich meinen Telefon- oder Internetanbieter in Deutschland?

Die kurze Antwort

Der neue Anbieter leitet den Wechsel, und der alte muss dich weiterversorgen, bis der Wechsel abgeschlossen ist. Dein Dienst darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein (§ 59 TKG).

Ein Anbieterwechsel ist vor allem Papierkram: Das Netz bleibt, wo es ist, es ändert sich nur die Firma, von der du den Dienst bekommst. Wer den Wechsel organisiert und wie lange der Dienst ausfallen darf, hängt von den Regeln in Deutschland ab.

Offizielle Quelle: gesetze-im-internet.de · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in Deutschland

Die Details

  • Beauftrage den neuen Anbieter mit der Kündigung deines alten Vertrags, damit sich beide abstimmen. Fang früh an, am besten etwa drei Monate vor Vertragsende; Name, Anschrift, Geburtsdatum und Rufnummer müssen bei beiden übereinstimmen. (bundesnetzagentur.de)
  • Nach Vertragsende bis zur Umschaltung darf der alte Anbieter nur die Hälfte der vereinbarten Anschlussentgelte taggenau abrechnen, außer du hast die Verzögerung verursacht. Der neue Anbieter darf erst nach erfolgreichem Wechsel abrechnen. (gesetze-im-internet.de)
  • Fällt dein Dienst länger als einen Arbeitstag aus, schuldet dir der alte Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem was höher ist, außer du hast die Verzögerung verursacht. (gesetze-im-internet.de)
  • Versäumt der alte oder neue Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin, schuldet dir dieser Anbieter pro Termin 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem was höher ist. (gesetze-im-internet.de)

Bundesnetzagentur – Kundenschutz Telekommunikation

Wenn ein Wechsel schiefgeht, melde dich über das Kontaktformular; halte Auftrags- und Kündigungsbestätigung, Kundennummern und den Beginn der Unterbrechung bereit.

Offizielle Quelle: bundesnetzagentur.de · Geprüft 2026-10-14

Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur

Kostenlose außergerichtliche Schlichtung von Streit mit deinem Anbieter, nachdem du deinen Anspruch dort geltend gemacht hast.

Offizielle Quelle: bundesnetzagentur.de · Geprüft 2026-10-14

Angebote vergleichen

Einen offiziellen, staatlichen Preisvergleich für Telefon und Internet in Deutschland haben wir nicht gefunden.

🪜 Schritt für Schritt

  1. Deinen aktuellen Vertrag prüfenSuch das Ende der Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und mögliche Gebühren bei vorzeitiger Kündigung heraus. Du findest sie in deiner Vertragszusammenfassung oder in deinem Kundenkonto.
  2. Angebote vergleichenAchte auf die Gesamtkosten über die ganze Laufzeit: Anschlussgebühr, Geräte und den Preis nach Ende einer Rabattphase.
  3. Beim neuen Anbieter abschließenGib an, ob du deine Rufnummer behalten willst. Frag den neuen Anbieter, ob er den Wechsel und die Kündigung deines alten Vertrags übernimmt.
  4. Geräte zurückgeben und Schlussrechnung prüfenSchick gemietete Geräte zurück, wenn du dazu aufgefordert wirst, heb den Nachweis auf und achte darauf, dass dir der alte Anbieter nichts mehr berechnet.

📇 An wen du dich wenden kannst

Bundesnetzagentur – Kundenschutz TelekommunikationWenn ein Wechsel schiefgeht, melde dich über das Kontaktformular; halte Auftrags- und Kündigungsbestätigung, Kundennummern und den Beginn der Unterbrechung bereit.📞 0228 14 15 16🔗 www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/start.html
Schlichtungsstelle Telekommunikation der BundesnetzagenturKostenlose außergerichtliche Schlichtung von Streit mit deinem Anbieter, nachdem du deinen Anspruch dort geltend gemacht hast.🔗 www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html
BundesnetzagenturBeaufsichtigt Telefon- und Internetanbieter und erklärt deine RechteFür Informationen und um einen Anbieter zu melden, der gegen die Regeln verstößt📞 0228 14 15 16🔗 www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/start.html
VerbraucherzentraleUnabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.verbraucherzentrale.de

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❓ Häufige Fragen

Bin ich beim Anbieterwechsel ohne Telefon und Internet?

Am Wechseltag kann es eine kurze Unterbrechung geben. Frag beide Anbieter nach dem geplanten Termin und sieh dir die Regeln für Deutschland auf dieser Seite an.

Kann ich vor Vertragsende wechseln?

Ja, aber solange die Mindestlaufzeit läuft, musst du eventuell eine Gebühr oder die restlichen Monatsgebühren zahlen. Wirf zuerst einen Blick in deine Vertragszusammenfassung.

Muss ich den alten Vertrag selbst kündigen?

Das hängt vom Dienst und von den Regeln in Deutschland ab. Frag den neuen Anbieter und lass dir das Vertragsende schriftlich bestätigen.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

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