Wie lange darf ein Handy- oder Internetvertrag in Deutschland laufen, und wie kündige ich ihn?
Die erste Laufzeit darf höchstens 24 Monate betragen, und Anbieter müssen dir auch einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten anbieten. Nach stillschweigender Verlängerung kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen, ohne Zusatzkosten (§ 56 TKG).
Telefon- und Internetverträge beginnen oft mit einer Mindestlaufzeit und laufen danach weiter. Wie lange diese erste Laufzeit dauern darf und mit welcher Frist du danach kündigen kannst, hängt von den Regeln in Deutschland ab.
📜 Die Regeln in Deutschland
Die Details
- Vor einer stillschweigenden Verlängerung muss dich der Anbieter auf einem dauerhaften Datenträger informieren: dass der Vertrag sich verlängert, wie du das durch rechtzeitige Kündigung verhinderst und dass du danach monatlich kündigen kannst. (gesetze-im-internet.de)
- Bestellst du zusätzliche Dienste oder Geräte, darf der Anbieter die ursprüngliche Laufzeit nicht verlängern, außer du stimmst bei der Bestellung ausdrücklich zu. (bundesnetzagentur.de)
- Auf deiner Rechnung müssen Vertragsbeginn, aktuelles Ende der Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und der letzte Tag stehen, an dem deine Kündigung eingehen muss, um eine Verlängerung zu verhindern. (bundesnetzagentur.de)
- Bietet der Anbieter den Vertragsschluss auf seiner Website an, muss er auch einen Kündigungsbutton anbieten und dir Kündigung und Kündigungszeitpunkt sofort elektronisch bestätigen. (bundesnetzagentur.de)
Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur
Schlichtet bei verweigerter monatlicher Kündigung, zusätzlichen Kündigungskosten und Laufzeiten über 24 Monate.
🪜 Schritt für Schritt
- Beginn und Laufzeit nachsehenIn deiner Vertragszusammenfassung oder deinem Kundenkonto siehst du, wann die Mindestlaufzeit endet oder ob sie schon vorbei ist.
- Kündigungsfrist prüfenNach der Mindestlaufzeit ist die Kündigungsfrist oft kurz. Die Regel für Deutschland steht auf dieser Seite.
- Nachweisbar kündigenNutze die Online-Kündigung des Anbieters, eine E-Mail oder einen Brief und heb die Kündigungsbestätigung mit dem Enddatum auf.
- Geräte zurückgeben und letzte Rechnung prüfenSchick gemietete Geräte zurück, wenn du dazu aufgefordert wirst, und achte darauf, dass dir nach dem Vertragsende nichts mehr berechnet wird.
📇 An wen du dich wenden kannst
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❓ Häufige Fragen
Kann ich vor Ende der Mindestlaufzeit aus dem Vertrag aussteigen?
Meist nur, wenn du eine Gebühr oder die restlichen Monatsgebühren zahlst. In manchen Fällen, etwa wenn sich deine Vertragsbedingungen ändern, darfst du auch früher aussteigen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Viele Verträge laufen nach der Mindestlaufzeit weiter. Ob der Anbieter dich vorher daran erinnern muss und wie du dann kündigen kannst, steht in den Regeln für Deutschland auf dieser Seite.
Was ist mit einem Handy, das ich mit dem Vertrag gekauft habe?
Für ein Handy oder andere Geräte aus dem Vertrag zahlst du eventuell eigene Raten. Prüf, ob sie weiterlaufen, wenn du den Vertrag kündigst.
📎 Quellen
- gesetze-im-internet.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- bundesnetzagentur.de →
- verbraucherzentrale.de →
🧭 Stimmt das noch?
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