Erklärungen

Entfernungsstufen: wie sich 250 € / 400 € / 600 € bestimmen

Ihr Betrag hängt von der Entfernung ab, nicht vom Ticketpreis — plus der einen Situation, in der die Airline ihn halbieren darf.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 7

Ihre Entschädigung hängt allein von der Großkreisentfernung Ihres Fluges ab — nicht vom Ticketpreis und nicht von der Dauer der Verspätung über die auslösende Drei-Stunden-Grenze hinaus.

  • 250 € — Flüge bis 1.500 km
  • 400 € — alle Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € — Flüge über 3.500 km zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Flughafen

Die 50-%-Kürzung

In der 600-€-Stufe darf die Airline den Betrag auf 300 € halbieren, wenn sie Sie anderweitig befördert hat und die Ankunftsverspätung unter vier Stunden blieb (unter drei Stunden in der 400-€-Stufe, unter zwei Stunden in der 250-€-Stufe) — Art. 7 Abs. 2.

Die Entfernung wird bis zu Ihrem Endziel gemessen, weshalb ein kurzer letzter Abschnitt bei einer Anschlussverbindung dennoch in einer hohen Stufe liegen kann (siehe das Folkerts-Urteil).

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