Erklärungen

Das Sturgeon-Urteil: 3 Stunden Verspätung zählen wie eine Annullierung

Die Gerichtsentscheidung, die die EU 261 zu einer Verspätungs-Entschädigung machte — und der Grund, warum eine lange Verspätung dasselbe zahlt wie eine Annullierung.

RechtsgrundlageVerbundene Rechtssachen C-402/07 & C-432/07 (Sturgeon), 19. November 2009

Der Wortlaut der EU 261/2004 nennt nur Entschädigung bei Annullierung und Nichtbeförderung — nicht bei Verspätung. Das Sturgeon-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union schloss diese Lücke und ist heute das Rückgrat jedes Verspätungsanspruchs.

Der Gerichtshof entschied, dass Fluggäste, die ihr Endziel drei Stunden oder mehr nach der planmäßigen Ankunftszeit erreichen, denselben Schaden erleiden wie Fluggäste eines annullierten Fluges — und daher Anspruch auf dieselbe Entschädigung nach Art. 7 haben.

Warum das wichtig ist

Ohne Sturgeon könnte eine Airline einen Flug nahezu beliebig verspäten und schuldete keine Entschädigung. Die Drei-Stunden-Grenze wurde 2012 im Urteil Nelson (C-581/10) erneut bestätigt und gilt auch 2026 — ein Vorschlag zur Anhebung wurde nicht angenommen.

Ein Forderungsschreiben, das Sturgeon mit Aktenzeichen zitiert, signalisiert der Rechtsabteilung der Airline, dass Sie wissen: Die Verspätungsregel hängt nicht am wörtlichen Text der Verordnung.

Betrifft das Ihren Flug?Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren Anspruch — und fordern Sie selbst, kostenlos.
Meinen Flug prüfen

Mehr aus Erklärungen