Telefon & InternetEN
Telefon & Internet · Österreich
Geprüft 2026-10-14

📦 Ich ziehe um: Was passiert mit meinem Internetvertrag in Österreich?

Die kurze Antwort

Bei einem Umzug nimmst du deinen Internetvertrag unverändert mit, mit gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen, wenn der Anbieter den Dienst an der neuen Adresse anbietet. Für den Umzug darf er höchstens das Aktivierungsentgelt eines Neuanschlusses verlangen (§ 135 Abs. 11 TKG 2021).

Ziehst du um, kann dein Anbieter den Vertrag eventuell an der neuen Adresse weiterführen. Bietet er dort nicht dieselbe Leistung an, darfst du den Vertrag unter Umständen kündigen. Die Regeln für Österreich stehen unten.

Offizielle Quelle: ris.bka.gv.at · Geprüft 2026-10-14

📜 Die Regeln in Österreich

Die Details

  • Kann der Anbieter die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, darfst du mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsletzten kündigen. (rtr.at)
  • Diese Rechte gelten nur für Verträge, die nach dem 1. November 2021 geschlossen wurden, Internet enthalten und an deinen bisherigen Wohnort gebunden sind, meist die Vertragsadresse. (rtr.at)
  • Hast du ein Endgerät wie Smartphone oder Modem bekommen, musst du es zurückgeben; behältst du es, darf der Anbieter eine Abschlagszahlung verlangen – aber nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. (rtr.at)
  • Eine Festnetznummer bleibt nur im selben Vorwahlbereich: Ein Umzug innerhalb Wiens geht, von Wien nach Niederösterreich nicht. (rtr.at)

RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für Kommunikationsdienste

Kostenlose Schlichtung mit Telefon-, Internet- und TV-Anbietern, wenn deine schriftliche Beschwerde beim Anbieter erfolglos war.

Offizielle Quelle: rtr.at · Geprüft 2026-10-14

🪜 Schritt für Schritt

  1. Den Anbieter früh informierenNenne dein Umzugsdatum und die neue Adresse und frag, ob er dort dieselbe Leistung anbieten kann.
  2. Prüfen, was sich ändertFrag, ob mit dem Umzug eine neue Mindestlaufzeit beginnt, ob er etwas kostet und ob sich Geschwindigkeit oder Preis ändern.
  3. Den Anschluss rechtzeitig beauftragenKümmere dich früh um den Anschluss in der neuen Wohnung, vor allem, wenn ein Techniker kommen muss.
  4. Wenn nötig kündigenGibt es den Dienst an der neuen Adresse nicht, kündige schriftlich nach den Regeln für Österreich.

📇 An wen du dich wenden kannst

RTR-GmbH – Schlichtungsstelle für KommunikationsdiensteKostenlose Schlichtung mit Telefon-, Internet- und TV-Anbietern, wenn deine schriftliche Beschwerde beim Anbieter erfolglos war.📞 01 58058 888🔗 www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/konsumentenservice/schlichtungsverfahren/TKKS_Schlichtung.de.html
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)Beaufsichtigt Telefon- und Internetanbieter und erklärt deine RechteFür Informationen und um einen Anbieter zu melden, der gegen die Regeln verstößt📞 +43 1 58058-0🔗 www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/konsumentenservice/Konsumentenservice.de.html
Verein für Konsumenteninformation (VKI)Unabhängige Beratung für VerbraucherFür Beratung, Musterbriefe und eine zweite Meinung🔗 www.vki.at

Diese Seite sponsern → Ein gekennzeichneter Block, 100 € pro Monat. Gründungspreis 75 € bis zum 31. Januar 2027.

❓ Häufige Fragen

Beginnt nach einem Umzug eine neue Mindestlaufzeit?

Frag den Anbieter schriftlich, bevor du etwas Neuem zustimmst, und sieh dir die Regeln für Österreich auf dieser Seite an.

Was, wenn die neue Wohnung noch keinen Anschluss hat?

Frag den Anbieter nach dem frühestmöglichen Termin. Ein mobiler Internettarif kann die Zeit überbrücken.

Ich ziehe ins Ausland. Kann ich den Vertrag kündigen?

Frag den Anbieter und sieh in deinen Vertrag und in die Regeln für Österreich. Heb einen Nachweis über deinen Umzug auf.

📎 Quellen

Geprüft: 2026-10-14

🧭 Stimmt das noch?

Wir prüfen diese Angaben sorgfältig, aber Telefonnummern, Websites und Regeln ändern sich – und manchmal liegen wir falsch. Fehler oder Änderung entdeckt? Sag uns hier Bescheid.

🔗 Auch hilfreich

Mehr Hilfe in Österreich