Ihre Rechte

Artikel 10: Herabstufung

In einer niedrigeren Klasse untergebracht als gebucht? Ihnen steht ein Teil des Flugpreises zu — und zwar zügig.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 10; Mennens C-255/15

Setzt die Airline Sie in eine niedrigere als die gebuchte Klasse, gibt Ihnen Art. 10 Anspruch auf Erstattung eines Teils des Ticketpreises.

  • 30 % des Flugpreises bei Flügen bis 1.500 km
  • 50 % bei den meisten Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km (und innerhalb der EU über 1.500 km)
  • 75 % bei Flügen über 3.500 km zwischen einem EU- und einem Nicht-EU-Flughafen

Im Urteil Mennens stellte der Gerichtshof klar, dass sich der Prozentsatz auf den Preis des konkreten Abschnitts bezieht, auf dem Sie herabgestuft wurden — ohne Steuern und Gebühren. Die Zahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

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