Erklärungen

Die 14-Tage-Regel bei Annullierung

Bei einer Annullierung entscheidet vor allem die Vorankündigung der Airline, ob Geld geschuldet ist.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c

Wird ein Flug annulliert, hängt die Entschädigung weitgehend davon ab, wie viel Vorlauf die Airline gegeben hat — und ob sie Ihnen eine zumutbare Alternative angeboten hat.

  • 14 Tage oder mehr vor Abflug: keine Entschädigung
  • 7 bis 13 Tage: Entschädigung, außer bei anderweitiger Beförderung mit Abflug höchstens 2 Stunden früher und Ankunft unter 4 Stunden später
  • Unter 7 Tagen: Entschädigung, außer bei anderweitiger Beförderung mit Abflug unter 1 Stunde früher und Ankunft unter 2 Stunden später

Erstattung nach Art. 8 und Betreuung nach Art. 9 können unabhängig von der Frist gelten. Und die Airline muss beweisen, dass sie Sie rechtzeitig informiert hat — ein vages „wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt“ genügt nicht.

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