Erklärungen

Ausführendes vs. vermarktendes Luftfahrtunternehmen: wen Sie in Anspruch nehmen

Die EU 261 legt jede Pflicht der Airline auf, die das Flugzeug geflogen hat. So erkennen Sie sie auf Ihrer Buchung.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 2 Buchst. b; Van der Lans C-257/14

Die EU 261 legt jede Pflicht — Entschädigung, anderweitige Beförderung und Betreuung — dem „ausführenden Luftfahrtunternehmen“ auf, also der Airline, deren Flugzeug und Besatzung den Flug durchgeführt haben. Das vermarktende Unternehmen, das das Ticket verkauft hat, ist nicht Ihr Anspruchsgegner.

So unterscheiden Sie sie

Achten Sie auf Ihrer Buchungsbestätigung und Bordkarte auf den Hinweis „durchgeführt von …“. Der Code des ausführenden Unternehmens erscheint am Reisetag in der Flugnummer. Im Zweifel nennt die Abflugübersicht des Flughafens den Betreiber.

Das ist auch für die Eskalation wichtig: Sie richten Ihren Anspruch und jede Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle des ausführenden Unternehmens — meist im Abflugland. Im Urteil Van der Lans bestätigte der Gerichtshof zudem, dass sich ein ausführendes Unternehmen einem gewöhnlichen technischen Defekt nicht entziehen kann.

Betrifft das Ihren Flug?Prüfen Sie in 30 Sekunden Ihren Anspruch — und fordern Sie selbst, kostenlos.
Meinen Flug prüfen

Mehr aus Erklärungen