Erklärungen

Das Recht auf Betreuung (Art. 9)

Mahlzeiten, Anrufe und ein Hotel — geschuldet selbst dann, wenn keine Entschädigung anfällt, und ohne Obergrenze.

RechtsgrundlageEU 261, Art. 9; McDonagh C-12/11

Unabhängig von der Geldentschädigung gibt Art. 9 Ihnen ein „Recht auf Betreuung“, wann immer ein Flug annulliert oder erheblich verspätet ist — selbst wenn außergewöhnliche Umstände bedeuten, dass keine Entschädigung geschuldet ist.

Was die Betreuung umfasst

  • Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Zwei Telefonate, E-Mails oder Ähnliches
  • Hotelunterbringung, wenn eine Übernachtung erforderlich wird
  • Beförderung zwischen Flughafen und Unterkunft

Im Urteil McDonagh — dem Fall der isländischen Aschewolke 2010 — entschied der Gerichtshof, dass es weder eine zeitliche noch eine finanzielle Obergrenze für die Betreuung gibt: Die Airline muss sie so lange leisten, wie die Störung andauert.

Versäumt die Airline die Betreuung und zahlen Sie selbst, bewahren Sie die Belege auf und fordern Sie die angemessenen Kosten zurück.

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